Fahne des DRK

Satzung des DRK Ortsvereins Böblingen e.V.

§ 1 Name, Rechtsform, Mitgliedschaft

(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Böblingen e.V. den Namen "Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Böblingen e.V.". Er hat seinen Sitz in Böblingen und ist ein rechtsfähiger Verein. Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.

(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund.

(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Böblingen, einschließlich des Ortsteils Dagersheim. 

(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Böblingen e.V. verwirklicht eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 3 und 19 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabsatz 3, § 20 Abs. 3 und § 23 der Satzung des Landesverbandes und nach § 24 Abs. 9 der Satzung des Kreisverbandes. 

(5) Mitglieder des Ortsvereins sind • natürliche und juristische Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2) • sonstige Vereinigungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) • Ehrenmitglieder (§ 9) 

(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz. 

§ 2 Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Böblingen e.V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: 

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität. 

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Böblingen e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e.V. Der Ortsverein Böblingen e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Böblingen. 

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Böblingen e.V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Böblingen e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Böblingen e.V. und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Böblingen e.V. ist über den Kreisverband Böblingen e.V. ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein. 

§ 3 Aufgaben

(1) Der Ortsverein stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 2) und seiner Möglichkeiten (§ 29) insbesondere folgende Aufgaben: 

a. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wohlfahrtspflege, der Jugendhilfe, der Rettung aus Lebensgefahr sowie mildtätige Zwecke gem. §53 Nr.1 und 2 

b. Verbreitung der Kenntnis des humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung;

c. Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen;

d. Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben;

e. Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend;

f. Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. 

Die vorgenannten Aufgaben des Ortsvereins konkretisieren sich in der Arbeit u.a. durch:

o Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung

o Sanitätsdienste

  • Sanitätsdienstliche Betreuung von Veranstaltungen Erste Hilfe bei Notfällen und Unglücksfällen, Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe, Ausbildung im Gesundheitsschutz, Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung 
  • Mithilfe bei Blutspendenaktionen des DRK Blutspendendienstes
  • Mithilfe in Pflege-, Gesundheits- und Betreuungsdiensten 
  • Mithilfe bei der Versorgung kranker Personen  o Unterstützung und Betreuung sozial schwacher Personen  
  • Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe
  • Heranführen von Kindern- und Jugendlichen an humanitäres Denken und Arbeiten  

o Sozialarbeit 

  • insbesondere für Kinder, Jugendliche, Mütter, alte Menschen, Kranke und Behinderte
  • Spiel- und Kontaktgruppen für Eltern mit Kindern nach dem ersten Lebensjahr
  • Angebote nach dem Prager-Eltern-Kind-Programm  o Stationärer Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren
  • Ehrenamtliche Besuchsdienste in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtung und Betrieb von Seniorenbüros  o Seniorengymnastik, Trainingsprogramme für ältere Mitbürger/innen

o Jugendpflege

  • Bildung von Jugendrotkreuzgruppen mit altersgerechter Jugendarbeit 
  • Einrichtung von Schulsanitätsdiensten und Schulsozialarbeit 
  • Durchführung von Jugendfreizeiten  o Internationaler Jugendaustausch

(2) Der Ortsverein fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung auf der örtlichen Ebene gegenüber Behörden, Verbänden und Einrichtungen. 

(3) Der Ortsverein wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er führt im Einvernehmen mit dem Kreisverband die vom Landesverband angesetzten Haus- und Straßensammlungen durch; sonstige örtliche Sammlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Kreisverbandes. 

(4) Der Ortsverein wählt die Delegierten zur Kreisversammlung (§ 19 Abs. 4 der Satzung des Kreisverbandes).  

(5) Der Ortsverein kann weitere ihm vom Kreisverband in gegenseitigem Einvernehmen übertragene Aufgaben durchführen. 

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