Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und den Kosten eines Sanitätsdienstes kommen häufig Fragen auf. Wir haben ein paar dieser Fragen für Sie zusammengestellt, um die Diskussion zu erleichtern und Ihnen ggf. Argumentationshilfen zu liefern.
Die Hilfsfrist für medizinische Notfälle beträgt in Baden-Württemberg 12 Minuten. D.h. innerhalb dieser Zeit soll in 95 % aller Notfälle der Rettungsdienst vor Ort sein. Aber schon nach 3-4 Minuten ohne Sauerstoff fangen die ersten Zellen im Gehirn an abzusterben. Eine qualifizierte Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist deshalb unbedingt erforderlich.
Zudem bergen Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern gundsätzliche Risiken: Allein auf Basis der statistischen Wahrscheinlichkeit treten Notfälle regelmäßig auf: Je mehrTeilnehmer, je größer die Wahrscheinlickeit, dass sich ein Notfall ereignet. Auch die Art der Veranstaltung spielt natürlich eine Rolle. Für die meisten ist wahrscheinlich nachvollziehbar, dass zwischen der Aufführung einer Oper und einem Rockkonzert "gewisse" Unterschiede liegen können.
Der Rettungsdienst ist auf Basis von langjährgen Statistiken ausgelegt. D.h. es werden die regelhaft benötigten Kapazitäten vorgehalten. Treten gleichzeitig viele Notfälle auf, bspw. durch Ihre Veranstaltung, können die Notfälle nicht unbedingt innerhlab der Hilfsfrist bedient werden - denn wer garantiert Ihnen, dass Ihnen dieses Fahrzeug gerade dann, wenn Sie es brauchen, zur Verfügung steht? Es ist möglicherweise gerade bei einem anderen Notfall im Einsatz…
Spätestens wenn eine Brandwache vorgeschrieben ist, sollten Sie auch über einen Sanitätsdienst nachdenken. Die sanitätsdienstliche Versorgung ist allerdings weder die Aufgabe der Kollegen der Feuerwehr, noch haben diese entsprechende Ausbildung. Außerdm können sie auch nicht das notwendige Sanitätsmaterial bereitstellen. Deshalb sind hier zusätzliche Fachkräfte notwendig. Bei der Frage, ob ein Sanitätsdienst wirklich benötigt wird, können wir Sie natürlich gerne beraten.
Ohne regelmäßige Auffrischung der Erste Hilfe-Kenntnisse laufen die Notfallmaßnahmen von Ersthelfern oft nur sehr langsam ab, weil die Übung fehlt. Viele Verkehrsteilnehmer haben einzig zu ihrer Führerscheinprüfung einen Erste Hilfe-Kurs oder den früheren Pflichtkurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" besucht. Hinzu kommt, dass sich im Laufe der Jahre die Empfehlungen, z.B. bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung, geändert haben und aktuellen Erkenntnissen angepasst worden sind. Wer hier fit bleiben will, sollte regelmäßig zur Auffrischung ein Erste Hilfe-Training besuchen.
Unsere Sanitäter sind nach den aktuellen Vorgaben des DRK ausgebildet und üben die Notfallversorgung regelmäßig. Sie besitzen eine Ausbildung, die weit über die Kenntnisse eines Erste-Hilfe Kurses hinausgehen, manche haben auch eine weitergehende Ausbildung im Bereich Rettungsdienst. Je nach Anforderungen an die Veranstaltung besetzen wir die Sanitätsdienste explizit mit Rettungsdienst-Fachpersonal.
Die Verordnung und Abgabe von Medikamenten ist gesetzlich den Ärzten bzw. Apothekern sowie Notfallsanitätern im Rettungsdienst vorbehalten. Auch frei erhältliche Kopfschmerzmittel können bei manchen Menschen unter Umständen lebensbedrohliche Zustände wie z.B. Blutungen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Daneben können hinter Kopfschmerzen auch ernsthafte Erkrankungen stecken, die vor der Einnahme ggf. abgeklärt werden müssen. Der Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen..." gilt nicht nur in der Werbung.
Ganz nebenbei: Das selbe gilt auch zu Hause. Wenn Sie mit einer Grippe am Wochenende einen Hauarzt benötigen, sollten Sie unbedingt den kassenärztlichen Notfalldienst (tel. 116 117) anrufen und nicht den Rettungsdienst (tel. 112). Der kann Ihnen nämlich nur in wirklichen Notfällen weiterhelfen und hat auch keine Kopfschmerzmittel dabei.
Ihre Mitglieder verfügen zwar wahrscheinlich über den aktuellen Ausbildungsstand. Allerdings ist in der Regel die medizinisch notwendige Ausstattung nicht vorhanden. Darüber hinaus sind Ihre Mitarbeiter in solch einem Fall nicht im Auftrag einer Hilfsorganisation, sondern als Privatperson in Ihrem Verein tätig. Hierdurch ergibt sich eine veränderte Situation bei versicherungstechnischen Fragen und der Haftung Ihres Vereinst.
Auch wenn unsere Helfer ehrenamtlich tätig sind, entstehen uns Kosten für Material und Einsatzfahrzeuge. Genauso muss die Aus- und Weiterbildung unserer Helfer finaziert werden. Außer Mitgliedsbeiträgen und Spenden (die leider Jahr für Jahr sinken) erhalten wir keinerlei Zuschüsse. Daher müssen wir Ihnen als Veranstalter einen Teil der Kosten in Rechnung stellen. Bei kleineren Sanitätsdiensten erfolgt die Abrechnung über einen Stundensatz pro Helfer. Bitte beachten Sie, das ein Sanitätsdienst gemäß unserer Verbandsrichtlinien mit mindestens zwei Helfern besetzt werden muss.
Bei größeren Veranstaltungen bieten wir Ihnen den Sanitätsdienst ein Gesamtangebot, in das auch die möglicherweise otwendigen Rettungsfahrzeuge, Zelte usw. einfließen.