Im Rettungsdienst werden die Daten der Patienten recht einfach erhoben: Die Versichertenkarte wird eingelesen und elektronisch weiterverarbeitet. In der Integrierte Leitstelle ist dann beispielsweise hinterlegt, in welches Krankenhaus der Patient gebracht wurde.
Anders sieht es Katastrophen- und Großschadensfall aus: Viele Betroffene werden keine Versichertenkarte dabei haben.
Natürlich haben die Einsatzkräfte des Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienstes sowie der Psychosozialen Notfallversorgung auch im Katastrophen- und Großschadensfall zuvorderst die Aufgabe betroffenen Menschen direkt zu helfen.
Dabei spielt aber auch die Registrierung der betroffenen Personen eine große Rolle. Den Einsatzkräften stehen hierfür die Verletztenanhängekarte bzw. Suchdienstkarte zur Verfügung:
Neben den persönlichen Daten des Patienten werden schon bei der ersten kurzen Untersuchung, auch Triage genannt, die erkennbaren Verletzungen eingetragen. Vor allem wird der Schweregrad der Verletzung bzw. Erkrankung nach dieser Sichtung gekennzeichnet, denn hiervon hängt das weitre Vorgehen ab:
Dieses erste Sichtungsergebnis wird im weiteren Verlauf regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder geändert. Acu dies wird auf der Verletzten-Anhängekarte dokumentiert. Denn nur so ist sichergestellt, dass keien Untersuchungsergebnisse verloren gehen.
In der Hülle der Anhängekarte für Verletzte/Erkrankte ("Verletzten-Anhängekarte") befindet sich eine Suchdienstkarte, die zusätzlich zur Anhängekarte auszufüllen ist.
Im Falle eines Transports wird das 1. Blatt (gelb) vor Abfahrt einer Führungskraft gegeben, die es der Personenauskunftsstelle zuleitet.
Das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken) wird bei der Ankunft am Zielort ggf. ergänzt oder korrigiert und dann ebenfalls der PASt zugeleitet.
Das 3. Blatt bleibt bei den Patientenunterlagen.
Spezielle Felder sind: