Begleitkarte

Die Begleitkarte dient der Erstregistrierung unverletzt gebliebener Betroffener einer Katastrophe oder einer größeren Schadenslage.

Unverletzte, Betroffene, Angehörige und ggf. anderweitig zum Ereignis gehörende Personen, die sich z.B. in Unverletzten-Betreuungsstellen, Evakuierungszentren oder in einem Betroffenen-Informationszentrum aufhalten, werden mit der Begleitkarte erfasst. Die geschieht  in der Regel durch die Helfer des Betreuungsdienstes.

Was geschieht mit der Begleitkarte im weiteren Verlauf?

Die Begleitkarte besteht au 3 Durchschlägen. Über sie wird sichergestellt, dass die Informationen zur Person für spätere Nachfragen zur Verfügung stehen.

Das 1. Blatt (gelb) wird über eine Führungskraft der Personen-Auskunftstelle (PASt) zeitnah zugeleitet.

Das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken) verbleibt beim Aussteller und kann im Falle einer Weiterleitung an den Suchdienst geschickt werden.

Das 3. Blatt behält der/die Betroffene.

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