Die Begleitkarte dient der Erstregistrierung unverletzt gebliebener Betroffener einer Katastrophe oder einer größeren Schadenslage.
Unverletzte, Betroffene, Angehörige und ggf. anderweitig zum Ereignis gehörende Personen, die sich z.B. in Unverletzten-Betreuungsstellen, Evakuierungszentren oder in einem Betroffenen-Informationszentrum aufhalten, werden mit der Begleitkarte erfasst. Die geschieht in der Regel durch die Helfer des Betreuungsdienstes.
Die Begleitkarte besteht au 3 Durchschlägen. Über sie wird sichergestellt, dass die Informationen zur Person für spätere Nachfragen zur Verfügung stehen.
Das 1. Blatt (gelb) wird über eine Führungskraft der Personen-Auskunftstelle (PASt) zeitnah zugeleitet.
Das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken) verbleibt beim Aussteller und kann im Falle einer Weiterleitung an den Suchdienst geschickt werden.
Das 3. Blatt behält der/die Betroffene.