Ausweis- und Bezugskarte

Vor allem im Rahmen von Katastrophen kann es sein, dass betroffene Personen in Notunterkünften untergebracht werden müssen. In einer Turnhalle können dann schnell mehr als 100 Personen ein vorläufige Unterbringung finden. Und dies kann auch an mehreren Hallen gleichzeitig geschehen. Um hier den Überblick über die untergebrachten Personen zu behalten und beispielsweise Behörden für Rückfragen direkt zum richtigen Ort zu leiten, werden die Betroffenen mit dieser Karte – ggf. erneut – registriert.

Zusätzlich dient diese Karte für die Betroffenen als Ausweis für den Zugang zur Not-Unterkunft und als Berechtigungskarte bspw. bei der Essensausgabe.

Was passiert mit den Durchschlägen?

Das 1. Blatt (gelb) wird über eine Führungskraft des DRK der Personenauskunftstelle (PASt) zuzuleiten. Bei einer Verlegung auch das 2. Blatt (weiß mit gelbem Querbalken).

Das 3. Blatt (weiß) ist der Ausgabenachweis des Betreuungsdienstes.

Das 4. Blatt (weiß) behält der Betroffene als Ausweis und Bezugskarte (z.B. Essen) und ist bei der Entlassung abzugeben.

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